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Erste Lehren aus dem Einsatz von Videokonferenz-Systemen im Justizumfeld

Erste Lehren aus dem Einsatz von Videokonferenz-Systemen im Justizumfeld

VideoKonferenz

Im vergangenen FLASH #6 vom 6.4.20 haben wir über den breiteren Einsatz von Videokonferenzsystemen bei den Justizbehörden anhand des Beispiels im Kanton Thurgau berichtet. Dannzumal und zu Beginn der Coronazeit sind genau diese Videokonferenzsysteme in unser aller Bewusstsein getreten. Wir mussten aus dem Homeoffice heraus nicht nur die Kernaufgaben unseres Jobs erfüllen, sondern wollten uns auch zu Entscheidungs- oder Arbeitssitzungen treffen und diese nicht nur als Telefonkonferenzen ohne Bild oder Präsentationsunterlagen abhalten. Zusätzlich gibt es noch andere Bedürfnisse, welche Videosysteme ebenfalls abdecken können (bspw. Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Einvernahmen und Besuche in Justizvollzugsanstalten).

Sie alle haben sicherlich Ihre eigenen Erfahrungen gemacht und eine persönliche Lernkurve durchlebt. Wahrscheinlich haben Sie unbewusst sogar eine eigene «kleine Marktstudie» durchgeführt, weil Sie mit unterschiedlichen Systemen konfrontiert waren (bspw. Zoom, Teams, Skype for Business, WebEx, Jitsi, myJustice). Alle diese Systeme sind unterschiedlich hinsichtlich Funktionalität, Ausrichtung und Betriebsmodelle sowie ihren Datenschutz- und Sicherheitsaspekten. Vielleicht konnten Sie auch das Zusammenspiel von Kopfhörer/Mikrofon mit dem Browser oder Ihrem Laptop-Betriebssystem (Windows, iOS) erleben und selbst herausfinden, was, wie und wo einstellbar ist (um es positiv auszudrücken …). Zudem wurde Ihnen wahrscheinlich auch bewusst(er) wie abhängig Sie von den Netzwerk- und Sicherheitseinstellungen Ihrer eigenen Informatikabteilung sind. Teilweise konnten Sie nur an Video-Calls teilnehmen, wenn Sie nicht über das Netzwerk Ihres Arbeitgebers mit dem Internet verbunden waren. Aber sobald dies der Fall war, ging nichts mehr, obwohl die entsprechenden Einstellungen durch die IT vorgenommen wurden. Vielfach ist dieses Phänomen auf die Remote-Access- oder VPN-Einwählsysteme zurückzuführen und nicht auf die Firewalls, welche die Behörden vom Internet schützen. In diesen Bereichen werden in jeder Behörde noch Nachjustierungen notwendig sein.

Zusätzlich haben Sie sicherlich auch «versteinerte» oder «gefreezte» Videobilder und akustische Verzerrungen in der Tonübertragung erlebt. Auch hier sind die Gründe vielfältig, aber der Hauptgrund liegt im hohen Bedarf an zu übermittelnden Daten über eine limitierte Kapazität der zur Verfügung stehenden Verbindung (Bandbreite). Und das menschliche Ohr nimmt schon geringste Veränderungen in der Akustik sensibel wahr, sodass Einschränkungen als Qualitätseinbusse wahrgenommen werden. Insbesondere zu Beginn der Coronazeit wurden seitens der IT-Verantwortlichen grosse Anstrengungen unternommen sowohl «dickere» Leitungen wie auch höhere Server-Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Oftmals lohnt es sich auch schon, die eigene Videokamera auszuschalten, um die Hörqualität zu verbessern und die benötigte Bandbreite zu reduzieren.

Was lernen wir nun für uns als Individuum und als Organisation? Und was bringt die Zukunft?

Nun, jede und jeder Einzelne von Ihnen muss minimale Fähigkeiten entwickeln, sich mit den Tools und den Zusatzgeräten wie Kopfhörer/Mikrofone und seinem Arbeitsgerät zurecht zu finden und Einstellungen vorzunehmen. Die Behörden stellen als Gesamtorganisation nebst einer angepassten IT-Infrastruktur mit den sicherheitsrelevanten Aspekten entsprechende Videokonferenzsysteme zur Verfügung oder lassen zumindest deren Nutzung über die gängigen Internet-Browser zu (Firefox, Chrome, Safari, Edge/IE). Und die verfahrensrechtlichen Grundlagen werden/sind so angepasst, dass die Durchführung von Verfahrensschritten und deren Dokumentation in den Akten zulässig sind (Integration von Audio/Video-Aufnahmen als Aktenstücke).

Im Weiteren ist anzustreben, dass die Strafbehörden möglichst dieselben Tools verwenden, solange keine anderslautenden Vorgaben der eigenen Stammorganisation dies verunmöglichen. Konkret heisst dies, dass HIS weiterhin daran arbeitet, myJustice funktional zu erweitern und die Verbreitung der Nutzung in den Kantonen zu erhöhen. Die meisten Videokonferenzsysteme sind auch untereinander kompatibel, mittels der sogenannten Föderierung. Damit kann sich jemand mit Skype for Business  auch in einen myJustice-basierten Videocall einwählen. Prinzipiell soll gelten: Wir benutzen primär das eigene Video-Tool der Stammorganisation und sonst den Browser, um sich in myJustice einzuwählen.

Im Rahmen des anderen Orts für den kommenden Herbst angekündigten Vernehmlassung zum neuen eJustice-Gesetz (BEK) wird man sich auch zur Nutzung von vollständig end-to-end-verschlüsselten Videokonferenzsystemen äussern können. Das HIS-Programm wird sich im Anschluss auch darum kümmern müssen wie, oder basierend auf welchen Produkten, solche gesetzlichen Anforderungen realisiert, allenfalls angeboten, oder genutzt werden können.

Jens Piesbergen, jens.piesbergen@kkjpd.ch

Nicolai Ehrenreich, nicolai.ehrenreich@ehrenreich.ch

Erste Lehren aus dem Einsatz von Videokonferenz-Systemen im Justizumfeld

Erste Lehren aus dem Einsatz von Videokonferenz-Systemen im Justizumfeld

VideoKonferenz

Im vergangenen FLASH #6 vom 6.4.20 haben wir über den breiteren Einsatz von Videokonferenzsystemen bei den Justizbehörden anhand des Beispiels im Kanton Thurgau berichtet. Dannzumal und zu Beginn der Coronazeit sind genau diese Videokonferenzsysteme in unser aller Bewusstsein getreten. Wir mussten aus dem Homeoffice heraus nicht nur die Kernaufgaben unseres Jobs erfüllen, sondern wollten uns auch zu Entscheidungs- oder Arbeitssitzungen treffen und diese nicht nur als Telefonkonferenzen ohne Bild oder Präsentationsunterlagen abhalten. Zusätzlich gibt es noch andere Bedürfnisse, welche Videosysteme ebenfalls abdecken können (bspw. Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Einvernahmen und Besuche in Justizvollzugsanstalten).

Sie alle haben sicherlich Ihre eigenen Erfahrungen gemacht und eine persönliche Lernkurve durchlebt. Wahrscheinlich haben Sie unbewusst sogar eine eigene «kleine Marktstudie» durchgeführt, weil Sie mit unterschiedlichen Systemen konfrontiert waren (bspw. Zoom, Teams, Skype for Business, WebEx, Jitsi, myJustice). Alle diese Systeme sind unterschiedlich hinsichtlich Funktionalität, Ausrichtung und Betriebsmodelle sowie ihren Datenschutz- und Sicherheitsaspekten. Vielleicht konnten Sie auch das Zusammenspiel von Kopfhörer/Mikrofon mit dem Browser oder Ihrem Laptop-Betriebssystem (Windows, iOS) erleben und selbst herausfinden, was, wie und wo einstellbar ist (um es positiv auszudrücken …). Zudem wurde Ihnen wahrscheinlich auch bewusst(er) wie abhängig Sie von den Netzwerk- und Sicherheitseinstellungen Ihrer eigenen Informatikabteilung sind. Teilweise konnten Sie nur an Video-Calls teilnehmen, wenn Sie nicht über das Netzwerk Ihres Arbeitgebers mit dem Internet verbunden waren. Aber sobald dies der Fall war, ging nichts mehr, obwohl die entsprechenden Einstellungen durch die IT vorgenommen wurden. Vielfach ist dieses Phänomen auf die Remote-Access- oder VPN-Einwählsysteme zurückzuführen und nicht auf die Firewalls, welche die Behörden vom Internet schützen. In diesen Bereichen werden in jeder Behörde noch Nachjustierungen notwendig sein.

Zusätzlich haben Sie sicherlich auch «versteinerte» oder «gefreezte» Videobilder und akustische Verzerrungen in der Tonübertragung erlebt. Auch hier sind die Gründe vielfältig, aber der Hauptgrund liegt im hohen Bedarf an zu übermittelnden Daten über eine limitierte Kapazität der zur Verfügung stehenden Verbindung (Bandbreite). Und das menschliche Ohr nimmt schon geringste Veränderungen in der Akustik sensibel wahr, sodass Einschränkungen als Qualitätseinbusse wahrgenommen werden. Insbesondere zu Beginn der Coronazeit wurden seitens der IT-Verantwortlichen grosse Anstrengungen unternommen sowohl «dickere» Leitungen wie auch höhere Server-Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Oftmals lohnt es sich auch schon, die eigene Videokamera auszuschalten, um die Hörqualität zu verbessern und die benötigte Bandbreite zu reduzieren.

Was lernen wir nun für uns als Individuum und als Organisation? Und was bringt die Zukunft?

Nun, jede und jeder Einzelne von Ihnen muss minimale Fähigkeiten entwickeln, sich mit den Tools und den Zusatzgeräten wie Kopfhörer/Mikrofone und seinem Arbeitsgerät zurecht zu finden und Einstellungen vorzunehmen. Die Behörden stellen als Gesamtorganisation nebst einer angepassten IT-Infrastruktur mit den sicherheitsrelevanten Aspekten entsprechende Videokonferenzsysteme zur Verfügung oder lassen zumindest deren Nutzung über die gängigen Internet-Browser zu (Firefox, Chrome, Safari, Edge/IE). Und die verfahrensrechtlichen Grundlagen werden/sind so angepasst, dass die Durchführung von Verfahrensschritten und deren Dokumentation in den Akten zulässig sind (Integration von Audio/Video-Aufnahmen als Aktenstücke).

Im Weiteren ist anzustreben, dass die Strafbehörden möglichst dieselben Tools verwenden, solange keine anderslautenden Vorgaben der eigenen Stammorganisation dies verunmöglichen. Konkret heisst dies, dass HIS weiterhin daran arbeitet, myJustice funktional zu erweitern und die Verbreitung der Nutzung in den Kantonen zu erhöhen. Die meisten Videokonferenzsysteme sind auch untereinander kompatibel, mittels der sogenannten Föderierung. Damit kann sich jemand mit Skype for Business  auch in einen myJustice-basierten Videocall einwählen. Prinzipiell soll gelten: Wir benutzen primär das eigene Video-Tool der Stammorganisation und sonst den Browser, um sich in myJustice einzuwählen.

Im Rahmen des anderen Orts für den kommenden Herbst angekündigten Vernehmlassung zum neuen eJustice-Gesetz (BEK) wird man sich auch zur Nutzung von vollständig end-to-end-verschlüsselten Videokonferenzsystemen äussern können. Das HIS-Programm wird sich im Anschluss auch darum kümmern müssen wie, oder basierend auf welchen Produkten, solche gesetzlichen Anforderungen realisiert, allenfalls angeboten, oder genutzt werden können.

Jens Piesbergen, jens.piesbergen@kkjpd.ch

Nicolai Ehrenreich, nicolai.ehrenreich@ehrenreich.ch

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