Liebe Leserinnen und Leser
Als Co-Vorsitzender des HIS-Programmausschusses und Nachfolger von Michael Lauber, dem auch an dieser Stelle nochmals für seinen enormen Einsatz gedankt sei, möchte ich in diesem Editorial ein paar grundsätzliche Gedanken zum Digitalisierungsprozess in der Strafrechtspflege formulieren. Der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ist da. Er gibt uns ein Raster vor, den wir genauestens prüfen und an dem wir die weitere Entwicklung ausrichten müssen. Das ist unser Kernauftrag. Im Zentrum steht das übergeordnete Ziel, die Strafakten künftig medienbruchfrei zirkulieren zu lassen, d.h. alle Akteninhalte (soweit faktisch möglich) müssen digital vorliegen und über die Plattform ausgetauscht werden können. Alle Aktenersteller*innen müssen, wenn immer möglich, in die digitale Kette eingebunden sein. Der Entwurf des BEKJ, inkl. VE-StPO, lässt vermuten, dass nicht klar ist, was mit Akten genau gemeint ist. Einmal ist von Akten, dann wieder von Dokumenten die Rede. Wollen wir eine medienbruchfreie Kette, dann muss alles, was Gegenstand der Akten ist, digital existieren (soweit faktisch nicht unmöglich) und über die Plattform ausgetauscht werden. Als Anschlussforderung ergibt sich, dass alle Datensysteme, die Verfahrensakten beinhalten, über die Plattform kommunizieren können müssen, nicht nur die Geschäftsverwaltungen. Klar ist, dass der Bund in die innerkantonale Autonomie des Datentransfers eingreifen wird: Strafbehörden kommunizieren zwingend über die Plattform, z.B. auch die Polizei mit der Staatsanwaltschaft. Und dort, wo nicht eingegriffen wird, z.B. beim Aktentransfer an den Justizvollzug, sind die Kantone gut beraten, die entsprechenden Verwaltungsbehörden von sich aus einzubinden. Die Kantone sind gefordert, den anstehenden Prozess zentral zu steuern und nicht auf Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei etc. aufzuteilen. Dieses Bewusstsein muss noch wachsen. Aus Sicht von HIS gilt es zu überlegen, was unser Beitrag sein kann, dass das Rad nicht 26+1mal neu erfunden werden muss.
Herzliche Grüsse 
Christoph ILL Erster Staatsanwalt SG Co-Vorsitzenden HIS-Programmausschuss
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